BarrierefreiHeitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Letzte Version dieser Erklärung: 27.10.2021

Die Stadt Rodgau ist bemüht, ihre Website kitas-rodgau.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website kitas-rodgau.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) teilweise vereinbar.

Noch bestehende Mängel

Leichte Sprache und Gebärdensprache

Das Angebot kitas-rodgau.de hat bislang noch keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache gemäß § 4 BITV 2.0, da sich diese Anforderung bisher nur an Bundbehörden richtete. Das neue Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) hat den Kreis der verpflichteten öffentlichen Stellen weiter gezogen. Es sind nun auch Projektträger und andere Zuwendungsempfänger eingeschlossen.

Mehrsprachigkeit

Die Website ist auf Deutsch verfügbar. Es liegen aktuell keine entsprechenden Übersetzungen in andere Sprachen vor.

Feedback und Kontaktangaben

Bitte wenden Sie sich an uns, wenn Sie Folgendes finden:

  • Inhalte, die schwer zugänglich sind
  • Inhalte, die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
  • Inhalte, die inhaltlich unklar sind und anders ausgedrückt oder formuliert werden sollten.

Bitte nutzen Sie dazu folgenden Kontakt:

Magistrat der Stadt Rodgau
Fachbereich Kinder und Familie
Herr Till Hoffmann
Hintergasse 15
63110 Rodgau
Telefon: 06106 693-1214
Fax: 06106 693-2009
E-Mail: kinder@rodgau.de

Durchsetzungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Die zuständige Schlichtungsstelle für kitas-rodgau.de ist erreichbar unter:

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de